Wohnflächenberechnung
Die Wohnfläche ist das A und O bei einer Wohnung oder einem Haus. Die Wohnfläche ist nicht nur maßgebend, wenn es um die Einrichtung geht. Sondern die Wohnfläche ist wichtig wenn es um die Berechnung der Nebenkosten geht. Schließlich werden nicht alle Nebenkosten auf der Grundlage vom Personenschlüssel berechnet, sondern vielmehr auf der Grundlage der Wohnfläche. Um das Beispielhaft zu verdeutlichen, seien hier nur die Heizkosten zu erwähnen. Bei der ein nicht unerheblicher Teil nach der Wohnfläche berechnet wird. Und handelt es sich beim Haus oder der Wohnung um ein Mietobjekt, so ist hier die Wohnfläche Grundlage für die Berechnung der Kaltmiete, also der sogenannten Grundmiete. Gleiches gilt aber auch beim Kauf einer Immobilie.
Oftmals Fehler bei der Wohnflächenberechnung
Gerade anhand den Beispielen kann man schon erkennen, wie wichtig die Wohnfläche ist. Doch gerade die Wohnfläche führt immer wieder zu Streitigkeiten, gerade bei Mietverhältnissen. Der Grund ist häufig die falsche Wohnflächenberechnung. Der Fehler der hier oft gemacht wird, ist das falsche Ausmessen. Aber auch was man überhaupt bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigen darf und was nicht. Um einen typischen Fehler mal anschaulich darzustellen, ein kleines Beispiel: Man hat ein Dachgeschoss mit einer Grundfläche von 100 qm². Viele Vermieter weisen jetzt eine solche Wohnung bei der Vermietung mit 100 qm² aus und berechnen auf dieser Grundlage nicht nur die Kaltmiete, sondern auch die Nebenkosten. Doch was hierbei oft zum Beipsiel nicht bedacht wird, sind die Dachschrägen. Beträgt die Höhe weniger als einen Meter, darf man die damit verbundenen Flächen nicht bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigen. Gerade bei einer Dachgeschosswohnung mit Dachschrägen, kann sich da die Zahl der tatsächlich zulässigen Quadratmeterzahl schnell mal deutlich verringern.
Auf die Höhe und Räume kommt es an
Beträgt die Höhe weniger als ein Meter, darf diese Fläche grundsätzlich bei der Wohnflächenberechnung nicht berücksichtigt werden, auch nicht mit einem verminderten Ansatz. Abschläge sind nur zulässig, wenn die Höhe zwischen einem und zwei Meter liegt. In einem solchen Fall, wird die Fläche nur zur Hälfte gezählt. Erst mit einer Höhe von zwei Meter, darf man die Fläche vollwertig ausweisen. Natürlich stellt sich bei der Wohnflächenberechnung immer wieder, was man darf man überhaupt an Räume berücksichtigen? Grundsätzlich sind das alle möglichen Aufenthaltsräume, wie zum Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, aber auch Dielen, Flure, Nebenräume wie Abstellkammern, aber auch außergewöhnliche Räume, wie ein Wintergarten oder ein Schwimmbad. Wenn hier die Voraussetzung erfüllt ist, dass diese Räume auch beheizt werden können. Eine Vielzahl anderer Räume, dürfen nur zu einem Viertel und damit reduziert angerechnet werden. Dazu zählt zum Beispiel der Balkon oder eine Terrasse.
Diese Räume dürfen nicht berücksichtigt werden
Bei der Wohnflächenberechnung gibt es auch Räume, die gar nicht berücksichtigt werden dürfen. Dazu zählen Keller, die Waschküche und Trockenräume, aber auch Abstellräume die sich außerhalb der Wohnung befinden und Heizungsräume und Garagen. Bei der Wohnflächenberechnung sollte man immer sorgfältig vorgehen. Fehler können hier nämlich schnell zu einer Schadensersatzpflicht führen. Maßgebend bei der Berechnung der Wohnfläche ist auf der einen Seite die Wohnflächenverordnung, aber auch die DIN 277 als Norm.